Zahnarzt als Arbeitgeber

Arbeitssicherheit, speziell BuS-Dienst

Infos zu aushangpflichtigen Gesetzen, arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Gefährdungsbeurteilungen, spezielle Infos zum Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst) auf der Website der BLZK.

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Mitarbeiter finden

Mit Werbematerial zur Gewinnung von ZFA und mit einem Online-Stellenmarkt mit Stellengesuchen und -angeboten von und für Praxismitarbeiter – so unterstützt die Kammer Zahnärzte im Bayern bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern.

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Mitarbeiter einstellen

Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind einige Formalien zu beachten: Anmeldungen, Belehrungen, Untersuchungen. Spezielle Infos auch zur Einstellung von Auszubildenden, die häufig noch minderjährig sind.

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Mitarbeiter binden

Von der Bezahlung über Fortbildung und Förderung bis zur Motivation des Praxisteams – so können Sie Mitarbeiter an die Praxis binden.

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Am Ende eines Arbeitsverhältnisses

Wie bei der Einstellung von Mitarbeitern gilt es auch am Ende eines Arbeitsverhältnisses einige Formalien zu beachten. Unter anderem mit Infos des Bundesarbeitsministeriums zum Arbeitsrecht.

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Der Zahnarzt als Arbeitgeber

Der Zahnarzt als Arbeitgeber

Von A wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bis Z wie Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) informiert die Broschüre Schritte in das zahnärztliche Berufsleben von der Bundeszahnärztekammer auf über zehn Seiten ab Seite 60

Zur Broschüre (PDF | 4,5 MB)

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