Berufskunde

Der Meldung zum zahnärztlichen Examen vor dem Prüfungsausschuss der Universität ist unter anderem ein Nachweis beizufügen, dass der Kandidat – nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung – auch eine Vorlesung „Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde“ besucht hat (§ 36 Abs. 1a Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte/ZÄPrO).

Berufskundevorlesung an den bayerischen Universitäten

Die Vorträge der Berufskundevorlesung finden Sie als PDF-Download auf blzk.de im Bereich Ausbildung, Fort- und Weiterbildung > Studium und Hochschule. Den zur Verfügung gestellten Kapiteln der Berufskundevorlesung liegt die Mustervorlesung der Bundeszahnärztekammer zugrunde. Die einzelnen Vorlesungen in den jeweiligen Universitäten können davon abweichen.

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