Haftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzte

Jeder angestellte Zahnarzt sollte abklären, ob und wie umfassend er über die Berufshaftpflichtversicherung seines Arbeitgebers versichert ist. Gegebenenfalls muss er auf eigenen Namen eine eigene ergänzende Versicherung abschließen.

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