Studieren mit Kind

Teilnahme an Praktika als stillende Mutter

Das Mutterschutzgesetz gilt seit Anfang 2018 auch für Studentinnen (vgl. § 1 Abs. 1 MuSchG).

Das Gesetz beschreibt detailliert die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen (siehe § 12 MuSchG).

Zur konkreten Gestaltung des Stuidums während der Stillzeit informieren die Beratungsstellen für Studierende mit Kind an der

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