Erben und Vererben
Der Artikel „Erben und Vererben. Welche Verfügungen für Zahnärzte wichtig sind” (PDF | 38 KB) aus dem Bayerischen Zahnärzteblatt, BZB 7-8/2013, S. 32ff. beschreibt unter anderem das Erbrecht des Zahnarztes als Erbe oder als vom Erbe Ausgeschlossener.
Das Bundesministerium der Justiz informiert in der Broschüre „Erben und Vererben“ (PDF | 1 MB) unter anderem darüber,
- was nach dem Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person zu beachten ist,
- wie mit Schulden im Erbe umgegangen werden kann,
- welche Funktionen ein Erbschein hat,
- was bei Miterben geschieht,
- in welchen Fällen Erbschaftssteuer fällig wird und
- wer Erben berät.
Was passiert nach einem Erbfall? Allgemeine Infos der Bundesnotarkammer zum Erbfall
Digitaler Nachlass
Was beim digitalen Nachlass zu beachten ist – Nachricht auf blzk.de und Link zu einem entsprechenden Artikel aus dem Bayerischen Zahnärzteblatt
Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar – Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17)