Schwanger im Studium
Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes ist die Hochschule (vgl. S. 15). Für Studentinnen ist die Schutzfrist nach der Entbindung im Unterschied zu Beschäftigten nicht verbindlich. Auch ein Tätigsein zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist möglich (vgl. S. 47). Außerdem erhalten Studentinnen (ohne Beschäftigungsverhältnis) grundsätzlich keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (vgl. S. 59)
Quelle: Leitfaden zum Mutterschutz. Broschüre des Bundesfamilienministeriums
Teilnahme an Praktika als Schwangere
Das Mutterschutzgesetz, das Anfang 2018 in Kraft getreten ist, gilt jetzt auch für schwangere Studentinnen.
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Beurlaubung
Infos aller bayerischen Universitäten, an denen man Zahnmedizin studieren kann, zur Beurlaubung in der Schwangerschaft.
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Beratungsstellen
Allgemeine Informationen zur Schwangerschaft bieten in Bayern
123 staatlich anerkannte, öffentlich geförderte Beratungsstellen und 23 katholische Beratungsstellen.
Mehr unter www.stmas.bayern.de