Praxisverkauf
Es empfiehlt sich, den Verkauf der Praxis möglichst zu Beginn eines Kalenderjahrs abzuwickeln, um das Jahreseinkommen (und damit den Steuersatz) nicht durch Einkünfte aus einem laufenden Praxisbetrieb zu erhöhen.
Verkauf an einen Externen
Siehe Absatz Sondierung des Marktes mit Tipps zur Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Verkauf an einen Internen
Ein Zahnarzt, der bereits in der zu übergebenden Praxis arbeitet (z.B. angestellter Zahnarzt, Praxispartner), kennt bereits die Besonderheiten der Praxis und die Wünsche bzw. Vorstellungen des Praxisübergebers zur Weiterführung der Praxis. Auch den Patienten ist er bereits bekannt und vertraut.
Einbringung in eine andere Praxis
- z.B. in die Praxis eines jüngeren Kollegen vor Ort
- z.B. als Zweigpraxis
Einbringung in ein MVZ
MVZ-Gründung wird leichter. Versorgungsstärkungsgesetz schafft neue Möglichkeiten der Berufsausübung (PDF | 493 KB), Artikel aus dem Bayerischen Zahnärzteblatt, BZB 9/2015, S. 32ff.