Steuern
Anhand folgender fünf Tipps können Sie bewerten, ob ein potenzieller Steuerberater auch zu den Besonderheiten einer Zahnarztpraxis im Bereich Steuern passt:
- Hat der Steuerberater einen heilberuflichen Schwerpunkt?
- Liegt eine Zusatzqualifikation als Fachberater vor?
- Welche Referenzen und Mandanten gibt es?
- Ist die persönliche Erreichbarkeit gewährleistet?
- Arbeitet der Steuerberater mit weiteren Rechts- und betriebswirtschaftlichen Beratern zusammen?
Umsatzsteuer
„Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als (…) Zahnarzt (…) durchgeführt werden“, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies „gilt nicht für die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen (...) und kieferorthopädischen Apparaten (...), soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat.“ (vgl. § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz)
Folgende Fehler sollten bei der Umsatzsteuer vermieden werden
- Das Überschreiten der Kleinunternehmergrenze wird nicht bemerkt
- Die sogenannte Unternehmenseinheit wird nicht beachtet
- Die Umsatzsteuersätze werden durcheinander gebracht
- Die sogenannten Eigenlaborumsätze werden falsch zugeordnet
- Der Vorsteuerabzug wird falsch vorgenommen
- Der umsatzsteuerliche Vorteil bei der Materialebeistellung wird nicht genutzt
- Die umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaften von Gemeinschaftspraxen (BAG) und Gesellschaftern werden nicht klar definiert
- Praxisgemeinschaften werden unsauber gestaltet
Steuerberater
Steuerberatersuche der Bundessteuerberaterkammer
Hinweis: Die oben genannten Inhalte sind eine Zusammenstellung allgemeiner Informationen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit die BLZK keine Haftung übernimmt. Sie ersetzen keine individuelle steuerrechtliche Beratung.