Kinderbetreuung
Kindertageseinrichtungen sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder: Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren, Kindergärten für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung, Horte für Schulkinder, Häuser für Kinder für Kinder verschiedener Altersgruppen (Art. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz).
Angebote vor Ort recherchieren
Viele Städte und Gemeinden bieten auf ihren Websites einen Überblick über die Kinderbetreuung vor Ort sowie Anmeldeformulare. In München können Eltern ihre Kinder beispielsweise über den Kitafinder anmelden.
Träger von Kindertageseinrichtungen können neben Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden und Verwaltungsgemeinschaften auch kommunale Zweckverbände, freigemeinnützige Träger, Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Initiativen, nichtrechtsfähige Vereine oder natürliche Personen sein.
Steuerlich absetzbar
Wie Kinderbetreuungskosten und Schulgeld steuerlich abgesetzt werden können, darüber informiert das Bundesfamilienministerium:
Betreuungskosten
Schulgeld
Wer betreut mein Kind, wenn ich in der Uni bin?
Alle vier Universitäten in Bayern, die eine zahnmedizinische Fakultät haben, bieten Kinderbetreuungen bzw. allgemeine Informationen zum Studieren mit Kind an.
Uni München
Uni Regensburg
Uni Würzburg
Uni Erlangen