Honorierung
Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es in Deutschland zwei Gebührenverzeichnisse: den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) für vertragszahnärztliche Behandlungen und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für privat erbrachte Behandlungen.
Behandlung dokumentieren
Die Basis von Abrechnungen zahnärztlicher Leistungen ist die dokumentierte Behandlung.
Laut § 5 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (PDF | 6,77 MB) ist ein Vertragszahnarzt verpflichtet zu dokumentieren:
- die einzelnen Leistungen
- die behandelten Zähne
- soweit erforderlich, den Befund und die Behandlungsdaten
- bei KFO die diagnostischen Unterlagen
Vertragszahnärzte in Bayern erhalten nach einer Niederlassung die Abrechnungsmappe der KZVB zu Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen der Leistungspositionen des Bema (einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragszahnärztliche Leistungen).
Zur zahnärztlichen Dokumentationspflicht siehe auch § 630 BGB sowie § 12 Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (PDF | 64 KB).
Beratung der KZVB
Die KZVB berät zur vertragszahnärztlichen Abrechnung. Ihre Anfragen können Zahnärzte aus Bayern per Kontaktformular stellen.
GOZ
Bei der Abrechnung nach GOZ werden die dokumentierten Leistungen entsprechenden Nummer zugeordnet und abgerechnet. Es empfiehlt sich, die zahnärztliche Dokumentation an die Leistungstexte aus der GOZ (siehe Tabelle der Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen) anzulehnen.
Infos der BLZK zur GOZ, Beratungsangebot, Musterformulare und aktuelle Artikel aus dem Bayerischen Zahnärzteblatt zur Honorierung auf der Website der BLZK