BAFöG-Zuschlag fürs Kind

Studierende, die BAföG erhalten, bekommen derzeit für das erste Kind 113 Euro, für jedes weitere Kind 85 Euro pro Monat zusätzliche Unterstützung (§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG)

Weitere Informationen zu Sonderregelungen für Eltern nach dem BAföG gibt das Bundesforschungsministerium, u.a. zu

  • einer Verlängerung der Förderung,
  • Leistungsnachweisen,
  • Freibeträge bei Nebenverdienst und
  • Darlehensrückzahlungen.
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